Die Personalvertretung berührt das Projektmanagement zumindest in folgenden Beziehungen:
Die Personalvertretung hat das Recht und die Pflicht, auch in Projekten sicherzustellen, dass die generellen Regeln und Bedingungen der Arbeit eingehalten werden. Neben der Leistung und Vergütung sind es oft die Themen der Arbeitsorte, der Arbeitszeiten sowie der Arbeitsbedingungen, die eine Mitwirkung, Mitbestimmung oder eine Intervention der Personalvertretung auslösen.
Die Personalvertretung ist ferner gefordert in allen Personalmaßnahmen, die Versetzungen, Umstufungen, Neubewertungen von Stellen, Abmahnungen, Entlassungen oder Umstrukturierungen zum Gegenstand haben.
Viele Projektverantwortliche organisieren sich und ihr Projekt bzw. die Personalmaßnahmen so, dass sie voraussichtlich möglichst wenig mit der Personalvertretung zu tun haben. Nicht selten werden dadurch bessere Lösungen verhindert. Insbesondere trifft die Projektverantwortlichen es hart, wenn sie unvorbereitet dann doch die vorhersehbaren besonderen Anliegen der Personalvertretung in ihre Projektarbeit integrieren müssen.
Die Teilnehmenden erarbeiten, an welchen Stellen, welche Entscheidungen, welche Ziele, welche Arbeitsformen und welche Maßnahmen voraussichtlich auch für die Personalvertretung von Bedeutung sein werden. Sie ermitteln die angemessene Art und Weise, die Information bzw. die Mitsprache oder Mitbeteiligung der Personalvertretung rechtzeitig zu ermöglichen und die notwendigen Auseinandersetzungen bzw. Verhandlungen zu führen.
Darüber hinaus setzen die Teilnehmenden mit den Risiken für das Projekt und das Projektmanagement auseinander, die sich aus den Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten von Maßnahmen der Personalvertretung ergeben, genannt sei hier beispielhaft der Streik, an welchen sich auch Mitarbeitende im Projekt beteiligen (können, sollen, müssen, wollen).
Praxisfälle der Teilnehmer können konkret bearbeitet werden.
(auszugsweise):
Grundlagen der Mitbestimmung
Rechte und Pflichten der Personalvertretung
Betriebliche ausdrückliche und stillschweigende Regeln (Usancen)
für den Umgang mit der Personalvertretung
Ermittlung von Anforderungen des Projekts an das
Projektpersonal, das voraussichtlich mitbestimmungspflichtig ist
Ermittlung von voraussichtlichen Ereignissen, die die
Aufmerksamkeit der Personalvertretung auf das Projekt bzw. das
Projektmanagement lenken werden
Ermittlung der voraussichtlich erforderlichen
Personalmaßnahmen, weil z.B. Minderleister oder nicht
ausreichendes oder nicht ausreichend qualifiziertes Personal
eingesetzt wird
Ermittlung der voraussichtlich erforderlichen neuen
Projektstellen und die Regelungen für die Art und Weise der
Besetzung dieser Stellen
Ermittlung der voraussichtlich erforderlichen neuen Bewertungen
von Projektstellen und anderen Stellen
Ermittlung der voraussichtlich erforderlichen Versetzungen,
Beförderungen, Zurückstufungen, anderen generellen oder
speziellen Änderungen von Arbeitsverträgen
Ermittlung des Informationsbedarfes für die
Personalvertretung
Festlegung der Zeitpunkte und Art und Weise der Einbeziehung der
Personalvertretung
Ermittlung von notwendigen Sonderregelungen für die
Projektarbeit oder den Einsatz einzelner Personen
Vereinbarungen mit den Betroffenen und Beteiligten
mit Vorgesetzten der entsendenden Bereiche
mit dem Personalbereich
mit den projektspezifischen Vorgesetzten
mit den betroffenen Personen selbst
mit der Personalvertretung
Konsequenzen für die Personalarbeit
Konsequenzen für den Personaleinsatz
Konsequenzen für die Kernprozesse
Konsequenzen für das Schnittstellenmanagement
Konsequenzen für die Projektaufträge
Referenz und weitere Orientierungen:
Wo erhalte ich Beratung und Unterstützung?