HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier




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Verträge und Vereinbarungen mit Internen in allen Projekten.

Kurzbeschreibung:

Verträge und Vereinbarungen unter den Betriebsangehörigen und Vertretern von internen Organisationseinheiten sind in der Regel nicht justiziabel. D. h. die versprochenen bzw. vereinbarten Beiträge können nicht juristisch belangt werden. Die Folgen von Nicht-, Fehl-, Falsch- oder Minderleistungen können nicht per Richterbeschluss auf die Verursacher abgewälzt werden. Es fehlen deshalb auch die Mittel, bei zu erwartenden oder bereits eingetretenen "Vertrags-"Störungen Druck ausüben zu können.

Dies kann auch für Vereinbarungen mit Schwester-, Mutter- oder Tochterunternehmen oder Organisationen des gleichen Konzerns gelten, wenn dem Projektmanagement verwehrt ist, gegebenenfalls die juristischen Maßnahmen zu ergreifen, die gegenüber Dritten ergriffen würden, wenn vergleichsweise Störungen aufträten. In der Regel wird das Projektmanagement auch nicht mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet, um auf dem disziplinarischen Wege das vereinbarungsgemäße Verhalten erzwingen zu können.

Die Teilnehmenden ermitteln in Projekten und im Projektmanagement voraussichtlich erforderlichen "Verträge" und Vereinbarungen mit internen Personen und Organisationseinheiten. Sie erstellen hierfür Mustervereinbarungen und ergänzen sie durch Anleitungen für den richtigen Einsatz. Ferner klären sie die generellen und die speziellen Verfahrensweisen bei der Auswahl, Einbeziehung, Beauftragung und Ersetzung von Externen. Insbesondere ermitteln sie, wie das Vorgehen gestaltet werden muss, damit für die Durchsetzung der Vereinbarungen auch die disziplinarische Macht / Unterstützung erreicht wird.

Inhalte von Beratungsleistungen, Trainings, Seminaren, Checklisten, Werkzeugen und Literatur, die mit dem genannten Titel, der ID oder dem Veranstaltungstyp gekennzeichnet werden / sein können:

(auszugsweise):

Innerbetriebliche Regeln und Spielregeln für den Umgang mit Vereinbarungen untereinander
Rechte und Pflichten, wenn eingegangene Verpflichtungen

...nicht (mehr) erbracht werden können
...nicht in der vereinbarten Art und Weise erbracht werden können
...nicht (mehr) erbracht werden wollen

Rechte und Pflichten, wenn vereinbarte Beiträge

nicht fristgerecht erfolgen
fehlerhaft sind
falsch sind
ausfallen

Regeln und Spielregeln für die "Haftung" für die Folgen von nicht- oder schlecht erfüllten Vereinbarungen

Allgemeine interne "Geschäfts"-Bedingungen
Spezielle Regelungen für Projekte
Spezielle Regelungen für Aufträge mit bestimmten Inhalten
Pflichtvereinbarungen für alle Projektbeteiligten (z. B. Geheimhaltungsvereinbarungen)
Spezielle Vereinbarungen (Formen, Inhalte)

Stillschweigende Vereinbarungen

Bestimmung der Art und Weise der Dokumentation von Vereinbarungen
Bestimmung der Art und Weise des Vertragsmanagements

Interventionsrechte und -pflichten bei unerwünschten Vereinbarungen

Das Vieraugenprinzip bei internen Vereinbarungen

Organisation der Überwachung der Erfüllung der Vereinbarungen
Organisation der Abwehr von Risiken und Schäden aus eingegangenen Vereinbarungen
Organisation der Art und Weise der Unterstützung des Projektmanagements in disziplinarischen Fragen zur Durchsetzung von Vereinbarungen

Erstellung von Mustervereinbarungen für alle zu erwartenden Vereinbarungstypen im Projekt

Konsequenzen für die Projektorganisation
Konsequenzen für die Auswahl des Projektpersonals
Konsequenzen für das Vertragsmanagement

Ermittlung der erforderlichen Art und Weise der Unterstützung des Projektmanagements und der anderen Projektbeteiligten