Verträge und Vereinbarungen unter den Betriebsangehörigen und Vertretern von internen Organisationseinheiten sind in der Regel nicht justiziabel. D. h. die versprochenen bzw. vereinbarten Beiträge können nicht juristisch belangt werden. Die Folgen von Nicht-, Fehl-, Falsch- oder Minderleistungen können nicht per Richterbeschluss auf die Verursacher abgewälzt werden. Es fehlen deshalb auch die Mittel, bei zu erwartenden oder bereits eingetretenen "Vertrags-"Störungen Druck ausüben zu können.
Dies kann auch für Vereinbarungen mit Schwester-, Mutter- oder Tochterunternehmen oder Organisationen des gleichen Konzerns gelten, wenn dem Projektmanagement verwehrt ist, gegebenenfalls die juristischen Maßnahmen zu ergreifen, die gegenüber Dritten ergriffen würden, wenn vergleichsweise Störungen aufträten. In der Regel wird das Projektmanagement auch nicht mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet, um auf dem disziplinarischen Wege das vereinbarungsgemäße Verhalten erzwingen zu können.
Die Teilnehmenden ermitteln in Projekten und im Projektmanagement voraussichtlich erforderlichen "Verträge" und Vereinbarungen mit internen Personen und Organisationseinheiten. Sie erstellen hierfür Mustervereinbarungen und ergänzen sie durch Anleitungen für den richtigen Einsatz. Ferner klären sie die generellen und die speziellen Verfahrensweisen bei der Auswahl, Einbeziehung, Beauftragung und Ersetzung von Externen. Insbesondere ermitteln sie, wie das Vorgehen gestaltet werden muss, damit für die Durchsetzung der Vereinbarungen auch die disziplinarische Macht / Unterstützung erreicht wird.
(auszugsweise):
Innerbetriebliche Regeln und Spielregeln für den Umgang mit
Vereinbarungen untereinander
Rechte und Pflichten, wenn eingegangene Verpflichtungen
...nicht (mehr) erbracht werden können
...nicht in der vereinbarten Art und Weise erbracht werden
können
...nicht (mehr) erbracht werden wollen
Rechte und Pflichten, wenn vereinbarte Beiträge
nicht fristgerecht erfolgen
fehlerhaft sind
falsch sind
ausfallen
Regeln und Spielregeln für die "Haftung" für die Folgen von nicht- oder schlecht erfüllten Vereinbarungen
Allgemeine interne "Geschäfts"-Bedingungen
Spezielle Regelungen für Projekte
Spezielle Regelungen für Aufträge mit bestimmten Inhalten
Pflichtvereinbarungen für alle Projektbeteiligten (z. B.
Geheimhaltungsvereinbarungen)
Spezielle Vereinbarungen (Formen, Inhalte)
Stillschweigende Vereinbarungen
Bestimmung der Art und Weise der Dokumentation von
Vereinbarungen
Bestimmung der Art und Weise des Vertragsmanagements
Interventionsrechte und -pflichten bei unerwünschten
Vereinbarungen
Das Vieraugenprinzip bei internen Vereinbarungen
Organisation der Überwachung der Erfüllung der Vereinbarungen
Organisation der Abwehr von Risiken und Schäden aus
eingegangenen Vereinbarungen
Organisation der Art und Weise der Unterstützung des
Projektmanagements in disziplinarischen Fragen zur Durchsetzung
von Vereinbarungen
Erstellung von Mustervereinbarungen für alle zu erwartenden
Vereinbarungstypen im Projekt
Konsequenzen für die Projektorganisation
Konsequenzen für die Auswahl des Projektpersonals
Konsequenzen für das Vertragsmanagement
Ermittlung der erforderlichen Art und Weise der Unterstützung des Projektmanagements und der anderen Projektbeteiligten
Referenz und weitere Orientierungen:
Wo erhalte ich Beratung und Unterstützung?