In Projekten können Situationen entstehen, in welchen durch Dritte spontan und zeitlich begrenzt ersatzweise für die im Projekt bzw. im Projektmanagement eingesetzten Personen eintreten (müssen). Die Rahmenbedingungen für die Projekte und das Projektmanagement werden für die interimistischen Geschäftsbesorgungen bzw. Geschäftsführungen in der Regel nicht geändert. Die Vertreter handeln im Namen und im Sinne der Vertretenen und deren Aufträge im Projekt und im Projektmanagement.
Die Teilnehmenden ermitteln, unter welchen Bedingungen Personen durch Dritte ersetzt werden und nach welchen Regeln und Spielregeln dies zu geschehen hat.
Praxisfälle der Teilnehmer können konkret bearbeitet werden.
(auszugsweise):
Ermittlung und Bestimmung der Bereiche, Rollen und Funktionen, die interimistisch geleitet und geführt werden (sollen, dürfen, können, müssen)
Ermittlung und Festlegung der Regeln und Spielregeln für die Entscheidungen, wann Dritte als Vertreter der im Projekt bzw. im Projektmanagement eingesetzten Personen verpflichtet werden (können)
Konsequenzen für die Projektorganisation
Konsequenzen für die Projektleitung
Konsequenzen für die Projektsteuerung
Referenz und weitere Orientierungen:
Wo erhalte ich Beratung und Unterstützung?