HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier




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Projektberatungen und Beratungen des Projektmanagements.

Kurzbeschreibung:

Beratung ist eine Urform der Kommunikation, des Erfahrungsaustausches und der Wissensvermittlung. Zu einer Beratung müssen immer zusammenkommen:

  • Ein Person, die beraten werden will - oder zumindest die Beratung zulässt.
    Ist diese Bedingung nicht erfüllt, ist jegliches weiteres Bemühen zwecklos.
  • Eine Frage oder Problemstellung der Beratung suchenden Person; sie kann konkret oder auch (noch) diffus sein.
    Fehlt ein Anliegen, artet die Beratung schnell in Geschwätz aus und verliert sich wirkungslos ins Uferlose. Ja-Aber-Spiele.
  • Eine Person, die das persönliche Vertrauen und die fachliche Wertschätzung der zu beratenden Person genießt
    Ist diese Bedingung nicht erfüllt oder erfüllbar, kann eine Vereinbarung einer Rolle des Beraters helfen, die eine Beratung ohne eine solche Bedingung zulässt, klassische Rollenbeispiele hierfür ist der "Hofnarr", der "Guru", der "Beichtvater", der "Stammtischfreund", der "Studienkollege".
  • Eine Person, die beraten will und kann.
    Fehlt dem Berater die Bereitschaft der zu beratenden Person zu dienen, sind Machtkämpfe und Streit um die Besserwisserei zu erwarten.
  • Ein Beratungsauftrag durch die zu beratende Person; der Beratungsauftrag kann auch stillschweigend erfolgen; z.B. durch Organisation und sich-Einlassen auf die Beratung
    Fehlt der Beratungsauftrag, kann die Beratung nicht gelingen.
  • Angemessener Rahmen und angemessene Bedingungen für die Beratung
    Dazu gehören z.B. Ausgeschlafenheit, Ungestörtheit, angemessene Dauer, die Sicherung der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
  • Klare Markierung des Beginns der Beratung
  • Klare Markierung der Ende der Beratung
  • Freiheit und Pflicht zur Entscheidung der beratenen Person, das Gehörte, Gesehene, Erlebte, Diskutierte, Erfahrene anzunehmen, zu adaptieren, zu modifizieren oder zu verwerfen und die volle Verantwortung für die Entscheidung und deren Folgen zu übernehmen.
    Fehlt die Freiheit oder Pflicht oder die Bereitschaft der zu beratenden Person zur vollen eigenen Verantwortung für ihre Entscheidungen, ihr Tun und Unterlassen, lehnen seriöse Berater die Beratung strikt ab oder brechen sie spätestens dann ab, wenn sie entsprechende Signale erkennen.
    Die beratenen Personen sollten die Beratung strikt ablehnen oder spätestens dann abbrechen, wenn die Freiheit oder Pflicht zur Verantwortung für das eigene Verhalten, die Entscheidungen, Tun und Unterlassen vom Berater oder durch die Art und Weise der Beratung domestiziert werden sollen.
  • Vereinbarungen über den Umgang mit der Beratung.
    Hierzu gehören z.B. Sprachregelungen gegenüber Dritten, Verhaltensweisen, Dokumentation, Fortsetzung.

Beratung kann Medien einsetzen (wie z.B. diese Seiten der VPMA), sich aber nicht auf die Medien begrenzen; in letzterem Falle kann nur (noch) von Information bzw. Informierung gesprochen werden. Der zur Beratung erforderliche persönliche Austausch kann manchmal mediengestützt erfolgen (Telefon, Fax, Unterlagenaustausch, E-Mail, Chat, Foren); bei individuellen Anliegen ist die persönliche Begegnung am Arbeitsort des zu Beratenden unbedingt erforderlich.

Die Teilnehmenden ermitteln die möglichen Formen, Zeitpunkte, Beteiligten und voraussichtlichen Schwerpunkte der Beratungen für Projekte und das Projektmanagement.

Praxisfälle der Teilnehmer können konkret bearbeitet werden.

Inhalte von Beratungsleistungen, Trainings, Seminaren, Checklisten, Werkzeugen und Literatur, die mit dem genannten Titel, der ID oder dem Veranstaltungstyp gekennzeichnet werden / sein können:

(auszugsweise):

Abgrenzung der Beratungsleistung von Leistungen, die besser durch Training, Einweisung, Schulung, Selbstlernen, Moderation, Mediation, Therapie zu erfüllen sind
Ermittlung und Festlegung der Personen, die Beratung in Anspruch nehmen dürfen
Ermittlung und Festlegung der Führungsaufgaben für jene Personen, die keine Beratung in Anspruch nehmen dürfen

Ermittlung der voraussichtlichen Schwerpunkte der Inhalte der Beratung
Ermittlung der Anforderungen an Erfahrungen, Feldkenntnis, Status des Beraters
Ermittlung der Ausschlusskriterien für Berater
Ermittlung und Festlegung der als Berater in Frage kommenden Personen

Ermittlung der Kriterien für die Eignungen internen Personen
Ermittlung und Festlegung der Kriterien für den Ausschluss internen Personen für die Beratung
Ermittlung und Festlegung der Kriterien für den Ausschluss externer Personen für die Beratung

Ermittlung und Festlegung der Art und Weise des Aufbaus der Beratungsbeziehungen (Kennenlernen, Rahmenvereinbarungen, Regeln, Spielregeln, Form der möglichen Leistungen, voraussichtliche Zeiten, Dauer und Einsatzorte)
Ermittlung und Festlegung der Art und Weise der Beauftragung zur Beratung
Ermittlung und Festlegung der Art und Weise der medialen Unterstützung (Unterlagen, Skripte, Vorlagen, Leitfragen, Aufbereitung von Daten vor der Beratung)
Ermittlung und Festlegung der Art und Weise der Gestaltung der Beratungsbeziehung
Ermittlung und Festlegung der Loyalitätsverpflichtungen (Ein Berater kann nur einer Person dienen.)

Konsequenzen für die Projektorganisation
Konsequenzen für den Projektauftrag
Konsequenzen für den Auftrag zum Projektmanagement