Pacta sunt servanta: Verträge sind zu halten, so lautet der Grundsatz, der auf die Römer zurückgeht. Dieser Grundsatz gilt nicht immer, nicht in allen Organisationen und auch nicht in allen Kulturen. Dennoch gehen die planenden, entscheidenden und handelnden Personen in den Projekten meist davon aus, dass der Grundsatz gelte.
In der Regel sollten die Verträge und Vereinbarungen zumindest zum Zeitpunkt, zu welchem sie zu Stande kommen, ernstgemeint und erfüllbar erscheinen. Es können sich jedoch plötzlich oder zunächst unbemerkt Umstände ergeben, in welchem einem Vertragspartner die Erfüllung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann oder von neuen Vereinbarungen abhängig gemacht werden will. Ferner kann das Interesse am Vertrag, der Kooperation oder am Projekt erlöschen. Es kann sich auch erweisen, dass die Vereinbarungen von vornherein unerfüllbar waren - und dies hätte erkannt werden können oder müssen. Kurzum: Es bedarf klarer Regeln und Spielregeln, wie mit den Verträgen umgegangen werden soll. Insbesondere bedarf es einer klaren Organisation (Zuständigkeiten und Abläufe) für die Wahrung und Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus den Verträgen.
Die Teilnehmenden ermitteln die notwendige und ausreichende Organisation für die Vertragsüberwachung, Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus den Verträgen, Sicherung des rechtzeitigen und angemessenen Einsatzes der juristischen Mittel und die Entscheidungen bei sich abzeichnenden, nicht mehr auszuschließenden, drohenden oder bereits eingetretenen Vertragsstörungen.
Praxisfälle der Teilnehmer können konkret bearbeitet werden.
(auszugsweise):
Vertragsmanagement
Dokumentation und Markierung von kritischen Zeitpunkten zur
Überprüfung der Vertragserfüllung
Merkmale / Anzeichen / Früherkennung von
Unwillen, fehlender Bereitschaft, den Vertrag zu erfüllen
Unmöglichkeit, den Vertrag erfüllen zu können
Verzögerungen bei der Vertragserfüllung
voraussichtlichen Mängeln
von Verträgen mit Externen
von Vereinbarungen mit internen Bereichen und Personen
Ermittlung der unternehmenstypischen Verhaltensweisen in
entsprechenden Fällen
Ermittlung von projektspezifischen Verhaltensweisen (Frühere
Mahnungen, Kündigungen, Austausch, Ersatzpartner)
Ermittlung von besonderen Abhängigkeiten und besonderen
Beziehungen, die den konsequenten Einsatz der Rechtsmittel
verhindern, verzögern oder schwächen könnten
Ermittlung von Nebenabreden aller Art, die den Einsatz der
Rechtsmittel oder anderer Rechte verhindert, verzögert oder zu
Nachteilen führt
Ermittlung von Strategien zur Erreichung der Projektziele trotz
den Vertragsstörungen
Konsequenzen für die Projektorganisation
Konsequenzen für das Projektmanagement
Konsequenzen für die Projektaufträge
Konsequenzen für die Verträge und Vereinbarungen im Projekt
Referenz und weitere Orientierungen:
Wo erhalte ich Beratung und Unterstützung?