Wenn die Juristen sich um die Fragen kümmern, wer wofür im Projekt bzw. im Projektmanagement für bereits eingetretene oder nicht mehr abwendbare Schäden haftet, ist es zu spät: Recht bekommt, wer sein formales Recht beweisen und durchsetzen kann. Das nützt nur, wenn der Haftende auch in der Lage ist, den Schaden zu ersetzen. Ansonsten erwirkt die juristische Prozedur nur ein dekoratives Papier.
Neben der Haftung aus Verträgen, die im Vertragsrecht und den formellen Vereinbarungen in der Regel ausreichend geregelt ist, werden hier weitere Haftungen angesprochen.
Es geht z.B. für die Haftung für Inkompetenz, die erstmals 2001 von Heinrich Keßler als Frage aufgeworfen wurde. Die Inkompetenz kann bei allen Projektbeteiligten vorliegen: sowohl dem Unternehmen kann es an der Kompetenz fehlen, die von ihm verantworteten Projekte durchzuführen. Es kann der Projektauftraggeber sich als inkompetent erweisen, ebenso wie der Projektleiter, die Projektbeteiligten, Projektmitarbeiter, Partner oder Personen oder Organisationen, die zu internen oder externen Dienstleistungen verpflichtet werden.
Hier geht es also z. B. um jene Themen, die im Projektvorfeld oder Projektumfeld bearbeitet werden müssen, um von den planenden, entscheidenden und handelnden Personen und den Organisationen, denen sie angehören, Schaden abzuwenden. Neben der Herausforderung, die notwendige und ausreichende Kompetenzen bereitzustellen, spielen oft auch Usancen, Traditionen, Moden oder Verpflichtungen aus anderweitigen Geschäftsbeziehungen eine Rolle. Sie sind zu auf das Risikopotenzial hin zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Die Teilnehmenden ermitteln, ob und wodurch durch die generellen Rahmenbedingungen und das daraus als bisherige als "normal" angesehene Planen, Entscheiden, Handeln und Verhalten der am Projekt und am Projektmanagement beteiligten Personen und Organisationen für das Projekt besondere Risiken birgt. Sie ermitteln ferner, wer über die Art und Weise, wie mit den Risiken generell oder speziell umgegangen werden soll, entscheiden kann. Hierfür erarbeiten sie entsprechende Vorlagen.
Praxisfälle der Teilnehmer können konkret bearbeitet werden.
(auszugsweise):
Unterschiede zwischen fehlender Zuständigkeit /
Entscheidungsvollmacht und Inkompetenz
Unterschiede zwischen Vorsatz, Fehlverhalten und Inkompetenz
Inkompetent kann man nicht vorsätzlich sein
Merkmale von Inkompetenz bzw. Planungen, Entscheidungen und Handlungen, die auf Inkompetenz beruhen (können)
Dominanz einer bestimmten Disziplin oder Werthaltung
(Controller, shareholder value, Technik)
Abhängigkeit von einer bestimmten Person oder Organisation
(Hersteller, Muttergesellschaft, Lieferant,
Beratungsunternehmen, Behörde)
Ermittlung der Veränderungen der Unternehmenskultur durch die
Projekte
Ermittlung der Veränderungen der Führungskultur durch die
Projekte
Ermittlung der Veränderungen der Regelprozesse, informellen
Austausche, Beziehungen und Wertschätzungen durch die Projekte
Ermittlung der Veränderungen der Verantwortungen der
Vorgesetzten
Ermittlung der Veränderungen des Selbstverständnisses der
Vorgesetzten und Mitarbeiter
Ermittlung der Veränderungen des Umgangs miteinander
Ermittlung der Veränderungen des Selbstbildes
Ermittlung der Veränderungen der Abhängigkeiten voneinander
Ermittlung der Veränderungen der Abhängigkeiten von Dritten
Konsequenzen für die Führungsorganisation
Konsequenzen für die Personalarbeit
Konsequenzen für die Auswahl, Förderung, Qualifizierung,
Praxisbegleitung der bisherigen Vorgesetzten
Konsequenzen für die Verantwortung von Entscheidungen
Konsequenzen für die Projektorganisation
Konsequenzen für den Projektauftrag
Konsequenzen für den Auftrag zum Projektmanagement
Referenz und weitere Orientierungen:
Wo erhalte ich Beratung und Unterstützung?