HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier




.

Level:

Level 1

Level 12

Level 13

Level14

Level 15


Gewährleistung in Projekten.

Kurzbeschreibung:

Im Pferdehandel und im Diamantengeschäft gilt heute noch der Handschlag: Die Partner sind selbst dafür verantwortlich, dass sie über die notwendige Fach- und Sachkenntnis sowie über die Verhandlungsmanöver und -rituale Bescheid wissen, um augenscheinlich erkennen zu können, ob die eigene Leistung der eingehandelten Gegenleistung entspricht. Unerfahrenheit, Unkenntnis, Irrtum, Täuschungen oder Finten, die man nicht erkennt, gehen auf das eigene Konto. Leichtsinnige, Unerfahrene, Naive und Dumme werden - mit Recht - über das Ohr gehauen: Der Verlust wird als "Lehrgeld" angesehen, die künftige noch größere Verluste abwehren helfen.

Das Prinzip des "Handschlags" ist auch in Projekten und im Projektmanagement üblich: Die Partner besiegeln mit Handschlag, dass sie sich wechselseitig überzeugt haben, ein gutes Geschäft gemacht zu haben (aus der jeweils eigenen Sicht): Der jeweilige Partner wird seine Leistungen so erbringen, wie es mit Handschlag vereinbart ist. Wenn die wechselseitige Klarheit und Ernsthaftigkeit zur Vertragserfüllung besteht, wird der per Handschlag besiegelte Vertrag auch erfüllt. Dennoch wird in solchen Fällen das Vereinbarte noch schriftlich festgehalten.

Je größer die Zweifel sind oder je höher die Bereitschaft zur List, gegebenenfalls die eigene Leistung zu kürzen oder gar zu verweigern, umso umfangreicher werden die Schriftstücke: Sie regeln mitunter sehr detailliert, welche Rechte der andere hat, wenn man selbst die Vereinbarungen nicht erfüllt. Auch die ziseliertesten Verträge können nicht ersetzen oder im Zweifelsfall erzwingen, worum es beim Handschlag geht, nämlich die Gewähr zu erhalten und zu geben, dass das in den jeweiligen Partner gesetzte Vertrauen gerechtfertigt ist und vorsätzliche, leichtsinnige oder gutgläubige Täuschungen nicht vorliegen und die Ergebnisse nicht durch Unerfahrenheit, Dilettantismus, Gleichgültigkeit oder Unlust gefährdet werden.

Diese persönliche Gewährleistung ist nur bei einer entsprechenden Vertrauensbeziehung möglich. Sie ist nicht justiziabel: Es ist wie beim Pferdehandel: Wenn der eine Partner weiß, dass der andere ein Schlitzohr ist, kann das gehandelte Pferd dennoch zu den besten gehören, nur beim Preis, der dafür zu zahlen ist, muss man aufpassen. Oder: das besonders gut gestriegelte und geschmückte Pferd lenkt vielleicht von den Mängeln ab, die mit Sach- und Fachkenntnis und mit den üblichen Verlässigungen auch leicht erkannt werden können. Wenn man dies nicht kann oder unterlässt, zahlt man wieder  - berechtigt - "Lehrgeld".

Die Teilnehmenden ermitteln, ob und wodurch das jeweils ineinander gesetzte Vertrauen untermauert ist und voraussichtlich auch bestätigt werden wird. Sie ermitteln, wo (eigene) Erfahrungen noch fehlen und wie sie mit den dadurch möglicherweise entstehenden Risiken umgehen. Sie erarbeiten ferner, durch welche Maßnahmen die Vertrauensbeziehung erhalten und erfolgreiches Arbeiten möglich wird.

Praxisfälle der Teilnehmer können konkret bearbeitet werden.

Inhalte von Beratungsleistungen, Trainings, Seminaren, Checklisten, Werkzeugen und Literatur, die mit dem genannten Titel, der ID oder dem Veranstaltungstyp gekennzeichnet werden / sein können:

(auszugsweise):

Kriterien für die Vertrauensbeziehung
Kriterien, Signale und Hinweise, die zur Vorsicht mahnen
Kriterien, Signale und Hinweise, die auf noch fehlende Erfahrungen hinweisen
Ermittlung des Risikofeldes
Ermittlung und Festlegungen für das Verhalten, wenn sich das Risiko bestätigen sollte
Ermittlung und Festlegungen der Regeln und Spielregeln, wenn die eigenen Möglichkeiten, die eigenen Beiträge für den Projekterfolg in der erwarteten Art und Weise sowie Qualität erbringen zu können, voraussichtlich nicht oder nicht mehr ausreichen
Ermittlung und Festlegung der Regeln und Spielregeln, wenn Irrtümer oder Täuschungen vermutet oder aufgetreten sind oder wahrscheinlich werden
Ermittlung und Festlegung der Regeln und Spielregeln, wenn die eigene Bereitschaft, die Beiträge zum Projekterfolg erbringen zu wollen, erlischt oder nicht mehr ausreichend ist, um den Projekterfolg zu sichern

Ermittlung der Zweckdienlichkeit einer Beratung
Ermittlung der Notwendigkeiten zur eigenen Absicherung (formell, juristisch, personell)

Konsequenzen für die Projektorganisation
Konsequenzen für den Projektauftrag
Konsequenzen für den Auftrag zum Projektmanagement