Das Projektmanagement braucht eine ausreichende Freiheit für das Planen, Entscheiden, Handeln, Verhandeln und Verhalten. Dies verpflichtet das Projektmanagement zur Selbstanzeige, wenn es den gegebenen Rahmen nicht ausfüllen kann oder will oder wenn Ereignisse geschehen oder Entwicklungen abzusehen sind, dass es im gegebenen Rahmen das Projekt voraussichtlich nicht zum vorgesehenen Erfolg führen kann. Hier geht es nicht um Schuld oder Unvermögen, sondern um Verantwortung und Kompetenz. Zu letzterer gehört auch, die eigenen Grenzen zu erkennen, zu beachten und etwas zu tun, wenn die eigenen Begrenzungen den Projekterfolg gefährden könnten.
Die Teilnehmenden planen die Anlässe, Gelegenheiten und die angemessenen Formen der Selbstanzeige.
(auszugsweise):
Grenzen des Berichtswesens
Das Prinzip der Selbstanzeige
Selbstanzeige auch ohne Verstöße gegen den Projektauftrag, den
Projektmanagementauftrag oder andere Verträge und
Leistungsvereinbarungen
Sicherstellung einer Instanz als Adressat für eine Selbstanzeige
Vereinbarungen mit der Instanz
Anzeichen, besondere Vorkommnisse und Veränderungen, die zu
einer Selbstanzeige führen sollten
Umgang mit Fehlern, Fehlverhalten, Mängeln, Versäumnissen,
Irrtümern, Fehlentscheidungen
Umgang mit Fehlern und Fehlverhalten Dritter
Form der Selbstanzeige
Zeitpunkt der Selbstanzeige
Konsequenzen für das Projektmanagement
Konsequenzen für die Instanz, die die Selbstanzeige erhält
Konsequenzen für das Projekt
Konsequenzen für das Projektmanagement
Konsequenzen für den Projektleiter
Auswirkungen der Selbstanzeige auf die Leistungsbeurteilung
des Projektleiters
Auswirkungen der Selbstanzeige für die weitere Karriere und den
weiteren Einsatz des Projektleiters nach dem Projekt
Referenz und weitere Orientierungen:
Wo erhalte ich Beratung und Unterstützung?